Zum Thema möchten wir zwei rationalorientierte Gelehrte und Korankommentatoren des 20. Jahrhundert besonders hervorheben.
Der mit 14 Bänden verfasstes Werk (Tafsiru’l Manar) von Sheikh Muhammad Abduh aus Ägypten (gest. 1905), ein rationalorienterter Gelehrte sah eine Notwendigkeit den Koran für die heutige Zeit neu auszulegen, weil viele klassischen Koranexegeten eher eine Darstellung für ihre entsprechende Zeit und Kontext waren. Viele Gelehrten aus dem 20 Jahrhundert profitierten sehr von ihm. Beispiel der österreichische Gelehrte Muhammad Asad (gest. 1990) wie auch der liberale Theologe und Dekan Yasar Nuri Öztürk (der verfälschte Islam). Muhammad Asads Korankommentar (Die Botschaft des Koran) hatte Anfangs in Saudi Arabien große Empörung hervorgerufen. Seine Werke wurden zunächst verbrannt und verboten. Der Grund dieser Reaktion war, dass Asad z.B. viele Dinge im Koran als allegorisch-rational betrachtete, während sich seine Gegner an einer buchstabengetreuen Auslegung klammerten. Asads Korankommentar wird wieder weltweit verkauft und zudem in mehreren Sprachen übersetzt. Heute noch werden zahlreiche Gelehrte seitens der konservativen Traditionalisten diffamiert, weil sie durch ihre zeitgemäße Auslegung des Korans als liberal und somit unislamisch bezeichnet werden. Der Koranwissenschaftler Nasr Hamid Abu Zaid (gest. 2010) wurde sogar aus Ägypten/Kairo vertrieben, zwangsgeschieden und lebte bis zu seinem Tod in den Niederländen im Exil. Eines der Gründe dafür war z.B., dass er die Körperstrafen die im Koran aufgeführt sind als historisch im Kontext und nicht universell betrachtete: “Der Koran hat sich diese Strafen nicht ausgedacht, sondern es waren die Strafen, die die Gesellschaften damals angewendet haben. Hier zählt nicht der Buchstabe der gesetzlichen Regulierungen, sondern es kommt auf die tiefere Bedeutungsebene an, darin liegt die ethische Botschaft” (Abu Zaid – Mohamed und die Zeichen Gottes)
Weshalb werden die Erneuerer des Islams auf diese Art beschuldigt? Was ist der Grund für solch eine Reaktion?
Die Rechtsschulen besonders aber die hanefitische, gegründet von Abu Hanifa (gest. 765), legten den Koran in ihrer Zeit gemessen aus. Sie erneuerten viele Dinge im Verständnis des Korans ihrer Zeit entsprechend. Diese Herangehensweise war für die Rechtsgelehrten ein unantastbarer Bedürfnis, den Koran durch Ictihad (Selbstständiges Urteil & Forschung) zu interpretieren. Die 4 Rechtsschulen die wir heute im sunnitischen Islam kennen, ist der Ausgang seit seiner Gründung. Die Präzision Abu Hanifas Jurisprudenz und die Erleichterungen seiner Rechtsschule sind weltberühmt, weshalb sie durch die meisten Muslime angenommen wurde. Die meisten Türken und natürlich Millionen Muslime aus verschiedenen Ländern bekennen sich zu dieser Strömung, während der geringere Teil z.B. der Araber die malikitische Schule bevorzugen. Doch seit dieses Tor (ictihad – Selbstständiges Urteil & Forschung) Anfang des 16. Jahrhunderts geschlossen wurde, ist die muslimische Gemeinschaft im Wissensbereich somit ausgestorben und es entstanden Sekten wie die salafisten, deren Wurzel im 18. Jahrhundert liegt, gegründet von Muhammad Ibn Abdel Wahab (gest. 1792), die eine Art Reform etablierte, zu versuchen suchte in die Zeit des Propheten zurück zu gelangen. Sie orientierten sich somit einer Tradition, die bestritten in Hadithen widersprüchlich überliefert wurde und einer wortwörtlichen Auslegung des Korans. Muhammd Abduhs Kritik an die strikte Orientierung der Rechtsschulen ist in seinem Korankommentar nicht zu übersehen: “Man müsse zum Koran und den authentischen Hadithen zurückkehren, um die Muslime von den Fesseln des taqlids (blinde Nachahmung) zu befreien und Einheit unter den Muslimen zu stiften, denn die Rechtsschulen hätten Zwietracht unter den Muslimen gesät” (Tafsiru’l Menar 7/ 315-321).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Muhammad Abduh mit seinem Korankommentar den Hauptimpuls dafür gegeben haben, den Koran neu zu verstehen und zu interpretieren.
Ähnlich verhält es sich mit dem Gelehrten und damaligen Präsidenten für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) Prof. Dr. Süleyman Ates (geb. 1933.)
Sein wichtigster und bekanntes Werk ist die zeitgenössische Interpretation des Korans (Yüce Kur’an’in Cagdas Tefsiri) in 12 Bänden, welches in zwanzig Jahren vollendet wurde. Sein jüngstes Werk trägt den Titel Enzyklopädie des Korans und umfasst 30 Bände. Der Gelehrte Ates wird zwar von vielen Muslimen verehrt, die ein rationales Gedankengut vertreten, jedoch gibt es auch zahlreiche Muslime vor allem aus der Türkei und Deutschland, die ihn ablehnen und eine traditionelle Sichtweise bevorzugen. Ates , der sich zu seinem Vorhaben an verschiedenen Stellen seiner Zeitschrift äußert, sagte in einem Gespräch:
“Ab einem bestimmten Zeitpunkt habe ich festgestellt, dass der Koran nicht ganz verstanden worden ist. Der Koran ist noch heute unerforscht. Es gibt zwar eine gelebte Religion, aber im Grunde genommen ist diese gelebte Religion keine Religion des Korans. Was man unter Religion versteht, ist nicht das, was im Koran als Glaube abgehandelt wird. Ich arbeite, um den Glauben des Korans dem Aberglauben überlegen zu machen >Selcuk: Prof. Dr. Süleyman Ates (1997), S. 68< Siehe auch Prof. Dr. Abdullah Takim – Koranexegese 20.Jahrhunder S. 367
Der europäische Islamwissenschaftler mit ägyptischen Wurzeln Tariq Ramadan äußerte sich zum Thema in seinem viel geachteten Buch “Radikale Reform” wie folgt:
“In der Religion gibt es keine Reform, denn sie ist eine göttliche Einrichtung. Wohl aber gibt es eine Reform in der Religionsausübung und dem Islamischen Recht, denn sie sind menschliche Einrichtungen. Der Koran besitzt solch eine wunderbare Elastizität, dass er dem Menschen stets ermöglicht, seine Zeitlosen Religionsprinzipien derart zu bewerten, dass er die Bedürfnisse der Religionsausübung verschiedener Epochen und Gesellschaften befriedigt. Unsere Interpretation und unser Verständnis der Texte werden Mithilfe dieser Gelehrten und Denker erneuert. Sie werden neue Perspektiven eröffnen um uns in die Lage zu versetzen, uns den Herausforderungen der jeweiligen Zeit zu stellen”(Radikale Reform S. 34-39).

Pingback: Quellen, Diskurse und Perspektiven zum Islamischen Recht und zur Theologie « Serdargunes' Blog